No
No

Der Europäische Rechnungshof heißt Besuchergruppen gerne willkommen. Unsere Besucherinnen und Besucher erfahren mehr über unsere Rolle und erhalten Einblicke in unsere Arbeit, die Teil des Gefüges der Europäischen Union ist.

Besuchsanträge müssen mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Datum über die Website des Rechnungshofs eingereicht werden.

Wir begrüßen sowohl Bürgerinnen und Bürger der EU als auch Besucherinnen und Besucher aus anderen Ländern. Das Mindestalter für einen Besuch beträgt 14 Jahre.

Aus Sicherheits- und logistischen Gründen können wir Besuche nur für Gruppen von 10 bis 50 Personen organisieren. Private Führungen oder Besuche für kleinere Gruppen sind leider nicht möglich.

Mit Ausnahme bestimmter Zeiträume können Besuche das ganze Jahr über stattfinden. Ein Besuch dauert eine bis anderthalb Stunden. Dabei stellt ein Beamter des Rechnungshofs unsere Institution vor, und es gibt eine Fragerunde.

Wenn Sie Interesse an einem Besuch beim Europäischen Rechnungshof haben, füllen Sie bitte den nachstehenden Besuchsantrag aus.

Bitte geben Sie besondere Bedürfnisse, Erwartungen oder Wünsche im Feld "Zusätzliche Informationen" an.

Sie erhalten dann eine erste E-Mail, in der bestätigt wird, dass wir Ihren Antrag erhalten haben. Falls Ihr Antrag akzeptiert wird, teilen wir Ihnen weitere Einzelheiten zu Ihrem Besuch mit.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Besuch beim Europäischen Rechnungshof.​