Beim Europäischen Rechnungshof (EuRH)
wird Chancengleichheit großgeschrieben. Der Grundsatz der Chancengleichheit ist in den Rechtsvorschriften, die der Arbeit der EU zugrunde liegen, fest verankert. Zu nennen ist hier in erster Linie Artikel 1d des Beamtenstatuts, wonach jedwede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder einer sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verboten ist. Unsere ethischen Leitlinien untersagen jede Form der Diskriminierung.
Wir verfolgen eine
Politik der Vielfalt und Inklusion, die darauf abzielt, eine durch Diversität geprägte Arbeitsumgebung und eine Kultur der Inklusion zu schaffen, in der sich jeder wertgeschätzt fühlt und sein volles Potenzial entfalten kann.
Die Politik der Vielfalt und Inklusion ist ein wichtiger Bestandteil der strategischen Ziele des EuRH. Sie baut auf den Ergebnissen vergangener Aktionspläne auf und soll den Weg hin zu einem vielfältigeren, flexibleren und zugleich gerechteren Arbeitsumfeld ebnen, in dem jeder seine Talente optimal entfalten kann. Den Führungskräften kommt dabei eine Schlüsselrolle zu; durch ihren Einsatz können sie als Vorbild für die gesamte Organisation dienen. Daher ist es unsere Aufgabe, die Vorteile einer Kultur der Vielfalt und Inklusion für alle sichtbar zu machen.