Als EU-Organ führt der Europäische Rechnungshof seine Prüfungen in einem in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Rahmen durch.
Der Europäische Rechnungshof – ein EU-Organ
Der Rechnungshof ist ein Organ der Europäischen Union. Er erhielt diesen Status im Jahr
als der Vertrag von Maastricht in Kraft trat.
Der Europäische Rechnungshof – der unabhängige externe Prüfer der EU
"Der Rechnungshof nimmt die Rechnungsprüfung der Union wahr" (AEUV Artikel 285)
Wir führen unsere Prüfungen mit zwei Zielsetzungen durch: das Finanzmanagement zu verbessern und die Bürgerinnen und Bürger der EU über die Verwendung der EU-Mittel zu informieren.
Unsere Pflichten kraft Vertrag
Unser Mandat ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union niedergelegt.
Mit dem Vertrag werden uns die folgenden spezifischen Aufgaben übertragen:
Wir erstellen einen
Jahresbericht über die Einnahmen und Ausgaben der EU.
Wir unterziehen die Rechnungsführung der EU einer ausführlichen Prüfung. Wenn wir bei der Rechnungsprüfung auf Unregelmäßigkeiten stoßen, melden wir diese und leiten sie zur weiteren Untersuchung weiter.
In unserem Jahresbericht sprechen wir dem Europäischen Parlament und dem Rat unser offizielles Prüfungsurteil – in Form einer "Zuverlässigkeitserklärung" – darüber aus, ob die Rechnungsführung der EU zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.
Wir untersuchen
sonstige Fragen im Zusammenhang mit den EU-Ausgaben.
- Wir geben Sonderberichte heraus, die unsere Prüfungsergebnisse zu spezifischen Fragestellungen wie der Wirksamkeit der EU-Ausgaben in einem bestimmten Bereich enthalten.
- Die anderen EU-Organe können uns ersuchen, eine förmliche Stellungnahme zu jedem beliebigen Thema in Bezug auf den EU-Haushalt abzugeben.
Schließlich unterstützen wir das Europäische Parlament und den Rat dabei, ihre eigenen Kontrollen bezüglich ihrer Haushaltsausgaben durchzuführen.
Die wichtigsten für unsere Prüfungsarbeit geltenden Rechtsvorschriften sind Artikel 310 bis 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Drei Artikel sind besonders relevant:
Geschäftsordnung
Unsere Arbeitsweise wird durch verschiedene interne Vorschriften und Verfahren geregelt. Dazu gehört vor allem unsere Geschäftsordnung, in der die Funktionsweise unserer Organisation niedergelegt ist. Die Geschäftsordnung bedarf laut Vertrag der Genehmigung des Rates.
Ethikrahmen
Die ethischen Leitlinien und der Verhaltenskodex der Mitglieder des Rechnungshofs
sind auf der Webseite "Ethik" abrufbar.
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