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Um ihre Ziele zu erreichen, setzt die EU politische Maßnahmen um, die sie aus ihrem Haushalt finanziert. Zur Arbeit des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) gehört die Prüfung des Haushaltsplans und der durch ihn unterstützten politischen Maßnahmen.

Wofür werden die Mittel verwendet?

Während des mehrjährigen Finanzrahmens 2021–2027 (MFR) wird die EU deutlich mehr ausgeben als im vorherigen Programmplanungszeitraum 2014–2020. Im aktuellen Zeitraum wird die EU Ausgaben in Höhe von 1,8 Billionen Euro (zu Preisen von 2018) tätigen können. Bereitgestellt werden die Mittel über das Aufbauinstrument "NextGenerationEU" (NGEU) mit einem Volumen von bis zu 750 Milliarden Euro als Reaktion der EU auf die COVID-19-Krise und den angepassten MFR 2021–2027 im Umfang von 1,1 Billionen Euro. Die 27 Mitgliedstaaten vereinbarten ferner, dieses Aufbauprogramm teilweise durch die Emission öffentlicher Schuldtitel zu finanzieren. Diese Entscheidungen stellen einen wahrhaft historischen Wendepunkt für die EU-Finanzen dar.

Next generation EU
© Europäischen Union

Die jährlichen MFR-Ausgaben der EU entsprechen etwa 1 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU. Im Vergleich dazu belaufen sich die nationalen öffentlichen Ausgaben in den 27 EU-Mitgliedstaaten auf 50 % des BNE.

So läuft der Ausgabenprozess der EU ab: Alle sieben Jahre nimmt der Rat der Europäischen Union mit Zustimmung des Europäischen Parlaments einen Gesamtausgabenplan (MFR) an, der die Ausgaben in allen Politikbereichen der EU für den nächsten Siebenjahreszeitraum regelt. Die Europäische Kommission legt jedes Jahr einen Haushaltsplan der EU vor. Die für die einzelnen Politikbereiche vorgeschlagenen Beträge müssen innerhalb der im MFR für dieses Jahr festgelegten Obergrenze liegen.

Im MFR für den Zeitraum 2021–2027 sind Zahlungen von insgesamt 1 074 Milliarden Euro (zu Preisen von 2018) vorgesehen, was rund 153 Milliarden Euro pro Jahr entspricht. Die Mittel werden im Rahmen der folgenden Rubriken verausgabt (weitere Informationen finden Sie hier).

  1. Binnenmarkt, Innovation und Digitales
  2. Zusammenhalt, Resilienz und Werte
  3. Natürliche Ressourcen und Umwelt
  4. Migration und Grenzmanagement
  5. Sicherheit und Verteidigung
  6. Nachbarschaft und die Welt
  7. Europäische öffentliche Verwaltung

Der größte Anteil der Ausgaben des MFR-Haushalts der EU im Zeitraum 2021–2027 entfällt auf Kohäsion, Resilienz und Werte (35 % der veranschlagten Beträge), natürliche Ressourcen und Umwelt (33 %) sowie Binnenmarkt, Innovation und Digitales (12 %).

Zusätzlich zum MFR 2021–2027 erhöht das NGEU-Instrument die Ausgaben, die über neue und bereits geplante EU-Haushaltsinstrumente abgewickelt werden, um einen zusätzlichen Betrag von bis zu 750 Milliarden Euro (zu Preisen von 2018 in Form von Darlehen und nicht rückzahlbarer Unterstützung). Die Aufbau- und Resilienzfazilität (AFR) ist mit Darlehen und Finanzhilfen in Höhe von 672,5 Milliarden Euro zur Unterstützung von Reformen und Investitionen der EU-Länder das Herzstück von NGEU. Das Ausgabenmodell der AFR unterscheidet sich von dem anderer Instrumente. Die Mitgliedstaaten erhalten Finanzmittel auf der Grundlage der Erfüllung von Etappenzielen und Zielwerten bei der Durchführung von Reformen und Investitionen anstatt auf Basis der Erstattung von Kosten. Bei fünf Programmen (Entwicklung des ländlichen Raums, Fonds für einen gerechten Übergang, InvestEU, RescEU, Horizont Europa) werden die Mittel aus NGEU zusätzlich zu den Mitteln aus dem MFR 2021–2027 bereitgestellt, während eines (REACT EU) eine neue Initiative ist.

Woher stammen die Mittel?

Die Mitgliedstaaten haben beschlossen, dass die Einnahmen, die sie aus einer Reihe von Quellen beziehen, automatisch an die EU weitergeleitet werden. Einnahmen aus diesen Quellen werden als "Eigenmittel" bezeichnet. Die Eigenmitteleinnahmen stammen hauptsächlich aus den an den EU-Außengrenzen erhobenen Zöllen, den Beiträgen der einzelnen Mitgliedstaaten entsprechend ihrem BNE und den nationalen Mehrwertsteuereinnahmen. Im Gegensatz zum normalen MFR wird die NGEU-Finanzierung durch Mittel gesichert, die die Kommission im Namen der EU an den Kapitalmärkten aufgenommen hat. Mit neuen Eigenmitteln soll ein Teil der Rückzahlungen der EU im Zusammenhang mit NGEU gedeckt werden.

Wer verwaltet die Mittel?

Die Europäische Kommission trägt die Gesamtverantwortung für die Ausführung des jährlichen Haushaltsplans der EU. Die meisten Ausgabenprogramme werden jedoch gemeinsam mit den nationalen Regierungen verwaltet, d. h. die nationalen Regierungen und die Kommission teilen sich die Verantwortung. Die Europäische Kommission setzt den MFR im Wege der direkten Mittelverwaltung mit den Mitgliedstaaten als Begünstigten um. Die Mittel werden den Mitgliedstaaten auf Grundlage der Fortschritte bei der Umsetzung ihrer nationalen Aufbau- und Resilienzpläne, die von der Kommission bewertet und dann vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden, direkt ausgezahlt.

Wer überwacht, wie die EU ihre Mittel verwaltet?

European Parliament
Europäische Parlament - © Europäischen Union
Bildnachweis: EP/Genevieve ENGEL

Das Europäische Parlament vertritt die Bürgerinnen und Bürger der EU. Ein Aspekt seiner Aufgabe ist es, sich jedes Jahr zu vergewissern, dass die Kommission die EU-Mittel, für die sie verantwortlich ist, ordnungsgemäß verwaltet hat. Dazu prüft das Europäische Parlame​nt sorgfältig die Ausführung des Haushaltsplans auf der Grundlage der von der Kommission erstellten Jahresrechnung. Wenn es der Auffassung ist, dass die Jahresrechnung korrekt ist und die Mittel ordnungsgemäß ausgegeben wurden, genehmigt es die Jahresrechnung offiziell durch "Erteilung der Entlastung". Hier kommt der EuRH ins Spiel: In seinem Jahresbericht gibt der EuRH ein Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Jahresrechnung der EU und zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge ab. Das Europäische Parlament nimmt bei seiner Entscheidung, ob es im Namen der Unionsbürgerinnen und -bürger die Jahresrechnung der EU genehmigt, auf unser Prüfungsurteil Bezug.

Welche Mittel prüft der EuRH?

Jedes Jahr prüfen wir als Teil unserer Zuverlässigkeitserklärung die im Rahmen des EU-Haushaltsplans getätigten Einnahmen und Ausgaben. Wir geben ein Prüfungsurteil darüber ab, ob die Jahresrechnung zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge mit den Vorschriften in Einklang standen. Wir veröffentlichen die Ergebnisse dieser Arbeit in unserem Jahresbericht und unseren besonderen Jahresberichten.

Wir geben ein gesondertes Prüfungsurteil zur Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben im Rahmen der ARF ab.

Außerdem führen wir weitere Prüfungen (vor allem Wirtschaftlichkeitsprüfungen, um festzustellen, ob die Mittel sinnvoll, d. h. sparsam, wirtschaftlich und wirksam ausgegeben wurden) zu Ausgabenbereichen, von der EU unterstützten Politikbereichen sowie zu Haushalts- und Managementthemen durch, die in Sonderberichten veröffentlicht werden.

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