Der EuRH ist ein Kollegialorgan aus 27 Mitgliedern mit jeweils einem Mitglied je Mitgliedstaat.
Die Mitglieder des EuRH und sein Prüfungspersonal sind auf fünf Prüfungskammern verteilt.
Die Kammern, an deren Spitze ein/e gewählte/r Doyen/ne steht, nehmen Sonderberichte, Analysen, besondere Jahresberichte und Stellungnahmen an. Außerdem erstellen sie die Jahresberichte des EuRH zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen Entwicklungsfonds zur Annahme durch das Hofkollegium.
Das aus 27 Mitgliedern bestehende Hofkollegium tritt etwa zweimal im Monat im Plenum zusammen.
Der EuRH verfügt über eine Reihe von Ausschüssen, die Entscheidungen über seine Arbeit und seine Organisation treffen. Der Ausschuss für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich setzt sich aus dem für die Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich zuständigen Mitglied, das den Vorsitz im Ausschuss innehat, und jeweils einem Mitglied aus jeder Kammer zusammen. Er trifft Entscheidungen über die Prüfungsstrategien, Prüfungsnormen und Prüfungsmethoden des EuRH.
Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus dem Präsidenten des EuRH, den Doyens der einzelnen Kammern, dem für institutionelle Beziehungen zuständigen Mitglied und dem für die Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich zuständigen Mitglied zusammen. Er fasst Beschlüsse zu Fragen der Verwaltung, der Strategie, des Arbeitsprogramms und der Kommunikation.
Der Präsident
An der Spitze des Europäischen Rechnungshofs steht der Präsident, ein Mitglied, das vom Kollegium für drei Jahre gewählt wird, wobei Wiederwahl zulässig ist. Die Rolle des Präsidenten ist die eines Primus inter Pares. Der Präsident hat den Vorsitz in den Hofsitzungen und sorgt für die ordnungsgemäße Verwaltung des Organs und seiner Aktivitäten. Ferner vertritt der Präsident den Hof in seinen Außenbeziehungen, insbesondere in seinen Beziehungen zur Entlastungsbehörde.
Die Mitglieder
Jeder Mitgliedstaat benennt einen Kandidaten für das Amt eines Hofmitglieds. Die Mitglieder werden vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments für eine Amtszeit von sechs Jahren förmlich ernannt; Wiederernennung ist zulässig. Die Mitglieder geben eine feierliche Erklärung ab, dass sie ihre Aufgaben in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Europäischen Union ausüben werden.
Die Mitglieder werden einer der fünf Prüfungskammern zugewiesen. Es ist ihre Aufgabe, die Leitung von Prüfungen zu übernehmen und Berichte während des Annahmeverfahrens auf Kammer- oder Hofebene zu betreuen. Sobald ein Bericht angenommen wurde, stellt das Mitglied ihn unseren institutionellen Adressaten wie dem Europäischen Parlament und dem Rat sowie den Medien vor.
Da das Kollegium aus 27 Mitgliedern das höchste Entscheidungsgremium des EuRH ist, sind die Mitglieder auch befugt, Entscheidungen über umfassendere strategische und administrative Fragen zu treffen.
Der Generalsekretär
Der Generalsekretär ist der ranghöchste Bedienstete des EuRH. Er wird vom Hof für eine Dauer von sechs Jahren ernannt; Wiederernennung ist zulässig. Der Generalsekretär obliegt die Personalverwaltung und die allgemeine Verwaltung des EuRH.
Der Generalsekretär ist auch für das Hofsekretariat zuständig, die Abteilung des EuRH, die die Aufzeichnungen und internen Verfahren des Organs verwaltet. Ebenfalls dem Generalsekretariat unterliegen die Funktionen des Datenschutzbeauftragten und des Informationssicherheitsbeauftragten.
Das Personal des EuRH
Der EuRH verfügt über rund 900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die meisten von ihnen sind im Prüfungsbereich tätig, aber viele arbeiten auch in den Bereichen Übersetzung und allgemeine Verwaltung.
Das Prüfungspersonal verfügt über breit gefächerte Ausbildungsprofile und einschlägige Berufserfahrung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor, insbesondere auf dem Gebiet des Rechnungswesens, der internen und externen Prüfung sowie der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Die Übersetzerinnen und Übersetzer des EuRH stellen sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger der Union unsere Veröffentlichungen in jeder Amtssprache der EU lesen können.
Der EuRH beschäftigt Staatsangehörige aus allen EU-Mitgliedstaaten. Als EU-Bedienstete unterliegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EuRH dem EU-Beamtenstatut. Der Frauen- und Männeranteil unter dem Personal des EuRH ist in etwa gleich hoch.
Der EuRH weist mit Stolz darauf hin, dass er seit
einen engagierten, professionellen und erfahrenen Personalbestand aufbauen konnte, der sich für den Schutz der finanziellen Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU einsetzt.