Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hält sein gesamtes Personal dazu an, im Umgang mit Kollegen, Partnern, geprüften Stellen und der allgemeinen Öffentlichkeit eine Kultur der Unbestechlichkeit und der Integrität zu fördern.
Der EuRH hat Verfahren für die Meldung von Missständen ("Whistleblowing") eingerichtet, die den angemessenen Schutz von Hinweisgebern ("Whistleblower") sicherstellen.
Zur Meldung schwerwiegender Unregelmäßigkeiten verwenden Sie bitte das nachstehende Kontaktformular. Beschreiben Sie bitte die mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten und geben Sie klar an, ob Sie sich als Whistleblower betrachten und möchten, dass Ihre Identität vertraulich behandelt wird.