Der Europäische Rechnungshof hat den
Beschluss Nr. 6-2019 über die Politik des offenen Datenzugangs und die Weiterverwendung von Dokumenten angenommen, um den Informationsfluss zwischen dem Hof und der Öffentlichkeit zu verbessern und eine umfassende Weiterverwendung von Informationen zu ermöglichen (Artikel 1).
In diesem Zusammenhang verpflichtete sich der Hof, die in seinem Besitz befindlichen Dokumente in einem offenen und maschinenlesbaren Format im Internet zugänglich zu machen, wann immer dies möglich und angemessen ist.
Die in diesem Abschnitt aufgeführten Berichte wurden zusammen mit Datensätzen veröffentlicht, die gemäß dem Beschluss des Hofes über offene Daten erstellt wurden. Zudem werden Informationen über die im Bericht enthaltenen Daten veröffentlicht, einschließlich, soweit möglich, der Datenquellen sowie der angewandten Methoden und Berechnungen.
Die offenen Daten des Hofes sind ferner unter dem Link
data.europa.eu im offenen Datenportal der EU abrufbar, das auch Datensätze anderer Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU sowie von EU-Mitgliedstaaten enthält.