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Wir führen unsere Prüfungen in Übereinstimmung mit internationalen Prüfungsnormen und Berufsgrundsätzen durch, die wir an den spezifischen EU-Kontext anpassen. Diese Prüfungsnormen tragen dazu bei, die Qualität und Professionalität unserer Arbeit sowie seine Effizienz sicherzustellen. Im Rahmen unserer internationalen Zusammenarbeit wirken wir auch an der Weiterentwicklung der Prüfungsnormen mit.

Prüfungen im Hinblick auf die Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung

Im Hinblick auf die Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung nehmen wir alljährlich Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen vor, in deren Rahmen wir die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EU und die Ordnungsmäßigkeit der ihr zugrunde liegenden Vorgänge prüfen. Die entsprechenden Feststellungen, Schlussfolgerungen und Prüfungsurteile werden in unseren Jahresberichten veröffentlicht. Die Prüfungen umfassen eine statistisch repräsentative Stichprobe von Vorgängen; im Rahmen der Prüfungen bewerten wir die Überwachungs- und Kontrollsysteme, um zu ermitteln, ob die Einnahmen und Zahlungen korrekt berechnet sind und mit dem maßgebenden gesetzlichen und sonstigen regulatorischen Rechtsrahmen übereinstimmen. Es finden dabei eingehende Überprüfungen statt, die sich auf alle Ausgabenregelungen und Mitgliedstaaten erstrecken können und deren Ergebnisse in die spezifischen Beurteilungen zu den verschiedenen Bereichen des EU-Haushalts münden. Wir ziehen auch die Arbeiten anderer Prüfer heran, um unsere Schlussfolgerungen zu untermauern.

Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Unsere Wirtschaftlichkeitsprüfungen stellen auf die Qualität der Einnahmen oder Ausgaben der EU ab und darauf, ob die Grundsätze der wirtschaftlichen Haushaltsführung beachtet wurden. Wirtschaftlichkeitsprüfungen umfassen eine Untersuchung von Programmen, Maßnahmen, Verwaltungssystemen und Verfahren der Einrichtungen und Organe, welche die EU-Mittel verwalten. Dabei soll bewertet werden, ob der Ressourceneinsatz durch diese Stellen sparsam, wirtschaftlich und wirksam war. Unsere Wirtschaftlichkeitsprüfungen decken ein breites Spektrum an Themen ab, mit besonderem Schwerpunkt auf Fragen im Zusammenhang mit Wachstum und Beschäftigung, dem europäischen Mehrwert, der Verwaltung öffentlicher Finanzen sowie der Umwelt- und Klimapolitik. Wir veröffentlichen die Ergebnisse unserer Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Form von Sonderberichten und führen die Feststellungen auf diesem Gebiet in einem jährlichen Bericht zur Leistung zusammen.

Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit umfasst die Bewertung unterschiedlicher Aspekte einer öffentlichen Intervention wie Inputs (finanzielle, personelle, materielle, organisatorische oder regulatorische Mittel, die zur Umsetzung eines Programms benötigt werden), Outputs (konkrete Ergebnisse eines Programms), Ergebnisse (die unmittelbare Wirkung des Programms bei den direkt Beteiligten oder Empfängern) und Auswirkungen (langfristige Veränderungen in der Gesellschaft, die auf die EU-Maßnahme zurückzuführen sind).

Normen

AWARE – Methodik und Orientierungshilfe

AWARE 

Weitere Einzelheiten zu unserem Prüfungsansatz (Erläuterungen zu Methodik und Orientierungshilfe) sind auf unserer Online-Plattform AWARE (Accessible web-based Audit Resource for the ECA) zu finden. Auf der Plattform sind alle unsere Prüfungsressourcen in einem leicht zugänglichen Instrument gebündelt, um unseren Prüfern praktische Unterstützung bei ihrer täglichen Arbeit zu bieten.

AWARE enthält die Grundsätze, die wir bei unserer Arbeit zu befolgen haben, und gibt Orientierungshilfe dazu, wie diese Grundsätze in der Praxis angewandt werden können, um Ergebnisse in der erwarteten Qualität zu erzielen. Ferner bietet die Plattform Orientierungshilfe für unsere Prüfungen der Rechnungsführung, Compliance-Prüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie für unsere Analysen und Stellungnahmen.

Informationen über den Aufbau von AWARE(opens in new window) sind auf der Plattform selbst zu finden.

Beitrag zur Bekämpfung von Betrug zulasten des EU-Haushalts

 

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ist verantwortlich für die Betrugsbekämpfung innerhalb der EU und den Schutz ihrer finanziellen Interessen. Gemäß seinem Beschluss Nr. 43-2017 (zur Regelung der Zusammenarbeit mit dem OLAF) bringt der EuRH jedweden Verdacht auf Betrug, Korruption oder sonstige rechtswidrige Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU dem OLAF zur Kenntnis. Bisweilen ermitteln wir Fälle potenziellen Betrugs durch unsere Prüfungsarbeit; manchmal werden solche Fälle auch durch Dritte an uns herangetragen.

 

Die EUStA ist die neue unabhängige Staatsanwaltschaft der EU, die für die strafrechtliche Untersuchung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung in Bezug auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU zuständig ist. Der EuRH und die EUStA haben eine Arbeitsvereinbarung unterzeichnet, die am 3. September 2021 in Kraft trat. Sie legt den strukturellen Rahmen für die Aufnahme und Unterhaltung einer kooperativen Beziehung zwischen den beiden Parteien zum Schutz des EU-Haushalts fest, wobei den Mandaten des EuRH und der EUStA uneingeschränkt Rechnung getragen wird.

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