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Der Beziehungen des Europäischen Rechnungshofs zum Europäischen Parlament und zum Rat


Der Rechnungshof unterstützt das Europäische Parlament und den Rat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Haushalts- und Entlastungsbehörde, die die Kontrolle über die Ausführung des EU-Haushaltsplans ausübt.

Die rechtlichen Grundlagen für die Beziehungen des Rechnungshofs zum Europäischen Parlament und zum Rat der Europäischen Union (Rat) sind in Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegt. Gemäß dem AEUV "unterstützt [der Rechnungshof] das Europäische Parlament und den Rat bei der Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans."

Als unabhängiger externer Prüfer der EU prüfen wir die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Union und legen dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vor. Darüber hinaus unterbreiten wir dem Europäischen Parlament und dem Rat unsere Bemerkungen zu spezifischen Themen in Form von Sonderberichten, Analysen und Stellungnahmen.

Mit unseren Bemerkungen und Empfehlungen, die wir dem Parlament und dem Rat vorlegen, helfen wir der EU-Haushaltsbehörde festzustellen, ob die Unionsmittel korrekt eingenommen und ausgegeben werden, und unterstützen sie dabei zu überwachen, ob der EU-Haushalt ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis erzielt.

Institutionelle Beziehungen

Während des gesamten Haushaltsjahrs pflegt der Rechnungshof einen aktiven Dialog mit dem Parlament und dem Rat unter Wahrung seiner Unparteilichkeit als unabhängiger externer Prüfer der EU.

Die klare und zeitnahe Übermittlung unserer Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen an das Parlament und den Rat ist eine unserer wichtigsten Prioritäten. Im Rahmen des interinstitutionellen Dialogs können wir durch unsere Arbeit eine positive Wirkung auf das Finanzmanagement der EU entfalten und die gesetzgebenden Organe der EU bei deren faktengestützter Entscheidungsfindung und legislativer Arbeit unterstützen.

Das Team für institutionelle Beziehungen der Direktion "Dienste des Präsidenten" (DOP) verwaltet und koordiniert die Beziehungen des Rechnungshofs zum Europäischen Parlament und zum Rat. Die formale Zuständigkeit für die Außenbeziehungen des Rechnungshofs, insbesondere für die Beziehungen zu anderen EU-Organen, liegt beim Präsidenten des Rechnungshofs. Der Präsident kann Aufgaben an das für institutionelle Beziehungen zuständige Mitglied delegieren, dessen Mandat darin besteht, umfassendere und intensivere Kontakte zwischen dem Rechnungshof und den anderen Organen und Einrichtungen der EU zu fördern.

Kontaktieren Sie das Team für institutionelle Beziehungen:

Beziehungen zum Europäischen Parlament

European Parliament
Europäische Parlament - © Europäischen Union
Bildnachweis: EP/Genevieve ENGEL

Die Arbeit des Rechnungshofs ist für alle Ausschüsse des Europäischen Parlaments sowie für viele andere parlamentarische Gremien wie die interparlamentarischen Delegationen und Fraktionen von Nutzen. Jedes Jahr stellen wir unsere Arbeit verschiedenen Ausschüssen des Europäischen Parlaments und anderen parlamentarischen Gremien vor.

Der wichtigste Partner des Rechnungshofs im Europäischen Parlament ist der Haushaltskontrollausschuss (CONT). Der Haushaltskontrollausschuss ist zuständig für die Beziehungen des Parlaments zum Rechnungshof, die Ausarbeitung der Stellungnahme des Parlaments zur Ernennung unserer Mitglieder und die kritische Auseinandersetzung mit unseren Berichten.

Zudem ist er für die Kontrolle des Haushaltsvollzugs der Union, des Europäischen Entwicklungsfonds und der von der EU finanzierten Organe und Einrichtungen zuständig. Daher kommt ihm im jährlichen Entlastungsverfahren eine Schlüsselrolle zu. Da unsere Prüfungsarbeit als Grundlage für das Entlastungsverfahren dient, arbeiten der Haushaltskontrollausschuss und der Rechnungshof während des gesamten Haushaltsjahrs eng zusammen. Der Haushaltskontrollausschuss ist auch für die Überwachung der Kosteneffizienz der EU-Finanzierung bei der Umsetzung der EU-Politik zuständig. Daher werden die meisten unserer Sonderberichte und Analysen dem Haushaltskontrollausschuss vorgelegt, während unsere Prüfungen zur Leistung zunehmend auch anderen Fachausschüssen des Parlaments vorgestellt und von diesen erörtert werden.

Beziehungen zum Rat

European Council
Der Europäische Rat - © Europäischen Union

Die Arbeit des Rechnungshofs ist für viele Vorbereitungsgremien des Rates von Bedeutung. Wir legen alle unsere Sonderberichte den für den betreffenden Themenbereich zuständigen Vorbereitungsgremien des Rates vor.

Der wichtigste Partner des Rechnungshofs im Rat ist der Haushaltsausschuss, der sich mit dem jährlichen Haushaltsverfahren der EU, einschließlich der Entlastung, befasst. Darüber hinaus ist der Haushaltsausschuss für alle legislativen Arbeiten im Bereich der EU-Finanzvorschriften, einschließlich der Haushaltsordnung, zuständig.

Gemäß Artikel 286 AEUV ernennt der Rat die Mitglieder des Rechnungshofs nach ihrer Benennung durch die jeweiligen Mitgliedstaaten und nach Anhörung des Europäischen Parlaments.

Beziehungen zu den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten


Die Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen des Rechnungshofs können den Mitgliedstaaten bei der Entscheidungsfindung in Fragen der wirtschaftlichen Verwaltung der EU-Finanzen und der Umsetzung der EU-Politik helfen.

Die Mitglieder des Rechnungshofs unterhalten Kontakte zu ihren jeweiligen nationalen Regierungen und Parlamenten. Zu den wichtigsten Kontakten des Rechnungshofs auf Ebene der Mitgliedstaaten gehören Ministerien und parlamentarische Ausschüsse für EU-Angelegenheiten, Finanzen und Rechnungsprüfung.

Das Team für institutionelle Beziehungen des Rechnungshofs arbeitet mit den Vertreterinnen und Vertretern der nationalen Parlamente im Europäischen Parlament zusammen.

Entlastungsverfahren

Jedes Jahr entscheiden das Europäische Parlament und der Rat, ob sie den Vollzug des EU-Haushalts durch die Europäische Kommission in einem bestimmten Jahr billigen, also "Entlastung erteilen." Dieses Verfahren wird als jährliches Entlastungsverfahren bezeichnet.

President of the European Court of Auditors
Bildnachweis: Multimedia Centre des Europäischen Parlaments

Um das Parlament und den Rat bei ihrer Arbeit als Haushaltsbehörde der EU zu unterstützen, legt der Rechnungshof den beiden Organen Jahresberichte vor, die eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EU sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge enthält.

Jeden Herbst wird das Entlastungsverfahren offiziell eingeleitet, wenn der Präsident des Rechnungshofs dem CONT den Jahresbericht am Tag seiner Veröffentlichung im Europäischen Parlament vorlegt. Im Anschluss daran stellt der Präsident des Rechnungshofs den Jahresbericht dem gesamten Parlament im Rahmen einer Plenartagung vor.

Im Rat beginnt das Entlastungsverfahren mit der Vorstellung des Jahresberichts durch den Präsidenten des Rechnungshofs im Rahmen einer Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" (ECOFIN).

Der Haushaltskontrollausschuss organisiert für jeden wichtigen Politikbereich der EU öffentliche Anhörungen, die alle Organe und Einrichtungen der EU umfassen. Die berichterstattenden Mitglieder des Rechnungshofs nehmen an diesen Anhörungen im Rahmen des Entlastungsverfahrens teil und stellen die verschiedenen Kapitel des Jahresberichts des Rechnungshofs sowie die einschlägigen Sonderberichte und Analysen vor.

Bildnachweis: Helena Piron/Europäischer Rechnungshof

Parallel zu den Anhörungen im Rahmen des Entlastungsverfahrens im Parlament stellen die Prüfungsteams des Rechnungshofs dem Haushaltsausschuss des Rates ihre jeweiligen Kapitel des Jahresberichts vor. Gestützt auf den Jahresbericht des Rechnungshofs erstellt der Haushaltsausschuss des Rates Entwürfe von Entlastungsempfehlungen, die er dem Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments vorlegt.

Auf der Grundlage der in den Sitzungen des Haushaltskontrollausschusses stattfindenen öffentlichen Anhörungen erstellt der Haushaltskontrollausschuss Entlastungsberichte zu allen wichtigen Politikbereichen und allen Organen. Die Entlastungsberichte des Haushaltskontrollausschusses werden dann in der Aussprache über die Entlastung im Plenum geprüft, bei der auch der Rat seine Entlastungsempfehlungen vorstellt. Das Parlament lädt den Präsidenten des Rechnungshofs ein, gemeinsam mit dem für den EU-Haushalt zuständigen Kommissionsmitglied an dieser öffentlichen Aussprache über die Entlastung teilzunehmen.

Auf der Plenartagung stimmen alle Mitglieder des Europäischen Parlaments darüber ab, ob der Kommission sowie den Organen und Einrichtungen der EU Entlastung für die Ausführung des EU-Haushaltsplans erteilt werden soll.

Nach der Abstimmung unterzeichnet der Präsident des Parlaments die Entlastungsentschließungen. Wenn das Parlament Entlastung erteilt, führt dies zum förmlichen Rechnungsabschluss des Organs für das betreffende Jahr. Im Falle der Verweigerung der Entlastung für ein bestimmtes Organ oder eine bestimmte Einrichtung der EU wird der entsprechende Beschluss auf den folgenden Herbst vertagt.

Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Entlastungsverfahrens ist das nächste Verfahren bereits im Gange. Indem der Rechnungshof die Haushalts- und Entlastungsbehörde der EU – also das Europäische Parlament und den Rat – bei der Ausübung ihrer Kontrollbefugnisse in Bezug auf die Ausführung des EU-Haushaltsplans unterstützt, spielt er eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, dass wirtschaftliche Haushaltsführung und Rechenschaftspflicht in der Union sichergestellt werden.

Wie alle anderen EU-Organe und Einrichtungen, die aus dem EU-Haushalt finanziert werden, unterliegt auch der Rechnungshof dem Entlastungsverfahren. Das Europäische Parlament und der Rat prüfen jedes Jahr den Jahresabschluss des Rechnungshofs und seine Tätigkeiten während des betreffenden Haushaltsjahrs zusammen mit dem Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers und führen das übliche Entlastungsverfahren durch. Der Haushaltskontrollausschuss lädt den Generalsekretär des Rechnungshofs zu einer öffentlichen Anhörung im Rahmen des Entlastungsverfahrens ein, damit ein Meinungsaustausch geführt und die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet werden können.

Links zum Thema

ECA-InstitutionalRelations@eca.europa.eu