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Die EU betreibt eine Handels- und Investitionspolitik, durch die sie ihre Wirtschaftsbeziehungen zu anderen Teilen der Welt lenkt. Die Mitgliedstaaten haben vereinbart, innerhalb des EU-Binnenmarkts – der u. a. das Konzept des freien Handels mit Waren und Dienstleistungen über die EU-Binnengrenzen hinweg vorsieht – ihre Vorschriften für die Besteuerung von Waren und Dienstleistungen im Rahmen einer Zollunion anzugleichen. Zudem unterstützt die EU die Mitgliedstaaten bei der Angleichung ihrer Wirtschaftspolitik und ihrer Körperschaft- und Einkommensteuern. ​