Die Haushaltsordnung ist die Rechtsgrundlage, in der die Grundsätze und Verfahren für die Aufstellung und Ausführung des EU-Haushalts sowie für die Prüfung der EU-Finanzen niedergelegt sind.
Haushalt des EuRH
Der EuRH wird aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert. Auf unseren Haushalt entfallen weniger als 0,1 % der Gesamtausgaben der EU und rund 1,5 % der gesamten Verwaltungsausgaben.
Nähere Angaben zu unserem Haushalt und zur Ausführung der Haushaltsmittel sind dem
Tätigkeitsbericht des Hofes zu entnehmen.
Berichte des unabhängigen Abschlussprüfers über den Jahresabschluss des Europäischen Rechnungshofs
Unser Jahresabschluss wird von unserem Rechnungsführer aufgestellt und jährlich von einem unabhängigen Abschlussprüfer geprüft.
Der geprüfte Jahresabschluss wird zusammen mit dem Vermerk zur Abschlussprüfung des unabhängigen Abschlussprüfers der Europäischen Kommission zu Konsolidierungszwecken sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt.
Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement
Dieser Bericht liefert einen Überblick über unseren Haushaltsvollzug und enthält Erläuterungen zu Ereignissen, welche unsere Tätigkeiten nachhaltig beeinflusst haben. Der Bericht wird der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt.
Bericht des bevollmächtigten Anweisungsbefugten
Dieser Bericht enthält Informationen darüber, wie wir unsere Ressourcen einsetzen sowie über die Effizienz und Wirksamkeit unserer internen Kontrollsysteme. Damit wird der Rechenschaftspflicht des Managements innerhalb des EuRH und nach außen gegenüber der Haushaltsbehörde nachgekommen.
Der Bericht wird jedes Jahr vom Generalsekretär gemäß Artikel 74 Absatz 9 der Haushaltsordnung vorgelegt; er wird der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen des jährlichen Haushaltsentlastungsverfahrens übermittelt.
Umwelterklärung
Der Europäische Rechnungshof hat sich als Institution zu Nachhaltigkeit verpflichtet. In diesem Rahmen bemüht er sich seit mehreren Jahren verstärkt, seine Umweltauswirkungen so weit wie möglich zu verringern.
Wir berechnen jährlich unseren CO2-Fußabdruck und beteiligen uns am EU-System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). Im März 2017 haben wir die EMAS-Zertifizierung erhalten. Wir wenden erfolgreich ein Umweltmanagementsystem gemäß der Norm ISO 14001 und der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über das EMAS in ihrer durch die Verordnung (EU) 2017/1505 geänderten Fassung an.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Nachhaltigkeit ist weit mehr als nur Ökologisierung. Sie unterliegt sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Faktoren und ist von ethischem Verhalten und einer verantwortungsvollen Führung abhängig. Deshalb haben wir diese Werte in die Kultur unserer Institution integriert.
Unser Engagement für Nachhaltigkeit spiegelt sich in unserer Arbeit im Hinblick auf verantwortungsvolle Führung und Rechenschaftspflicht wider, mit der wir sicherstellen wollen, dass öffentliche Gelder effizient und wirksam – und somit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit entsprechend – eingesetzt werden.
Der Europäische Rechnungshof berichtet jährlich über seine Verfahren und Vorgehensweisen zur Förderung von Nachhaltigkeit. Diese Informationen sind als Anhang zum Bericht "Unsere Tätigkeiten" (für 2023 und danach) bzw. als separater Bericht (für die Jahre 2022 und 2021) verfügbar.
Interne Revision
Die Interne Revision des EuRH wurde 2002 im Zuge der Verwaltungsreform und im Rahmen der neuen Haushaltsordnung Nr. 1605/2002 geschaffen, mit der der Grundsatz der "Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung" eingeführt wurde.
Ernennung sowie Befugnisse und Aufgaben des Internen Prüfers sind in den Artikeln 117 bis 122 der Haushaltsordnung 2018/1046 geregelt.
Die Interne Revision nimmt ihre Prüfungen, die sich auf sämtliche Tätigkeiten und Dienststellen des Organs erstrecken, in völliger Unabhängigkeit wahr. Sie hat das Recht auf vollen uneingeschränkten Zugang zu allen Informationen, die sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigt.
Der EuRH übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich einen Bericht mit Angaben zur Anzahl und Art der durchgeführten internen Prüfungen, zu den abgegebenen Empfehlungen und den aufgrund dieser Empfehlungen getroffenen Maßnahmen.
Ausschuss für interne Prüfung
Wir verfügen ferner über einen Ausschuss für interne Prüfung, der sich mit Angelegenheiten der Internen Revision befasst. Der Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern des EuRH und einer externen Persönlichkeit zusammen.
Die derzeitigen Mitglieder des Ausschusses für interne Prüfung sind: